Familien- und Erbrecht
Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten betreffen das intimste Umfeld und gehen oft mit hohen emotionalen wie finanziellen Belastungen einher. Mein Ansatz verbindet vorausschauende, krisenvorbeugende Beratung mit langjähriger Prozesserfahrung: Ich unterstütze Sie dabei, Streitigkeiten gar nicht erst entstehen zu lassen – und vertrete Ihre Interessen mit Nachdruck vor Notaren sowie vor Gericht, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist.
Vorausschauende Vorsorge & Vermögensschutz
Ein Großteil späterer Konflikte lässt sich durch rechtzeitige, vertragliche Regelungen vermeiden. Ich berate Sie vorausschauend, um Ihr Privat- und Unternehmensvermögen langfristig abzusichern:
Ehe- & Partnerschaftsverträge: Individuelle Regelungen zur Absicherung von Vermögen, Immobilie und Unternehmen für den Fall einer Trennung.
Testamente & Vermögensnachfolge: Erstellung rechtssicherer Testamente, Erb- und Übergabeverträge zur geordneten Übergabe von Immobilien oder Betriebsvermögen an die nächste Generation.
Vorsorgevollmachten & Patientenverfügungen: Selbstbestimmte Absicherung für den Fall des Verlusts der Handlungsfähigkeit.
Vertretung beim Notar & im Verlassenschaftsverfahren
Im Erbfall übernehme ich Ihre Vertretung gegenüber dem Gerichtskommissär (Notar) und allen Beteiligten.
Wahrung Ihrer Rechte im Verlassenschaftsverfahren: Abgabe von Erpantrittserklärungen, Prüfung von Inventaren und Abwicklung von Erbeinsetzungen.
Außergerichtliche Erbteilungsübereinkommen: Verhandlung fairer Lösungen unter Miterben zur Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren.
Starke Vertretung & Durchsetzung vor Gericht
Lässt sich eine Streitigkeit nicht einvernehmlich lösen, schützt Sie meine fundierte Prozesserfahrung. Ich vertrete Sie konsequent in allen gerichtlichen Auseinandersetzungen:
Erb- & Pflichtteilsstreitigkeiten: Gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteils- und Ergänzungsansprüchen sowie Anfechtung von Testamenten.
Scheidung & Scheidungsfolgen: Vertretung im streitigen Scheidungsverfahren, Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen (für Ehegatten und Kinder) sowie Obsorge- und Kontaktrechtsregeln.
Vermögensaufteilung (Aufteilungsverfahren): Gerichtliche Klärung der Aufteilung von ehelichem Gebrauchsvermögen, Ersparnissen und Immobilien.
Diskretion, Erfahrung und klare Strategie
Ob am Verhandlungstisch beim Notar oder im Gerichtssaal: Sie profitieren von einer klaren juristischen Strategie, menschlichem Verständnis und der notwendigen Durchsetzungskraft, um Ihre Ansprüche zügig und rechtssicher durchzusetzen.