Familien- und Erbrecht

Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten betreffen das intimste Umfeld und gehen oft mit hohen emotionalen wie finanziellen Belastungen einher. Mein Ansatz verbindet vorausschauende, krisenvorbeugende Beratung mit langjähriger Prozesserfahrung: Ich unterstütze Sie dabei, Streitigkeiten gar nicht erst entstehen zu lassen – und vertrete Ihre Interessen mit Nachdruck vor Notaren sowie vor Gericht, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist.

Vorausschauende Vorsorge & Vermögensschutz

Ein Großteil späterer Konflikte lässt sich durch rechtzeitige, vertragliche Regelungen vermeiden. Ich berate Sie vorausschauend, um Ihr Privat- und Unternehmensvermögen langfristig abzusichern:

  • Ehe- & Partnerschaftsverträge: Individuelle Regelungen zur Absicherung von Vermögen, Immobilie und Unternehmen für den Fall einer Trennung.

  • Testamente & Vermögensnachfolge: Erstellung rechtssicherer Testamente, Erb- und Übergabeverträge zur geordneten Übergabe von Immobilien oder Betriebsvermögen an die nächste Generation.

  • Vorsorgevollmachten & Patientenverfügungen: Selbstbestimmte Absicherung für den Fall des Verlusts der Handlungsfähigkeit.

Vertretung beim Notar & im Verlassenschaftsverfahren

Im Erbfall übernehme ich Ihre Vertretung gegenüber dem Gerichtskommissär (Notar) und allen Beteiligten.

  • Wahrung Ihrer Rechte im Verlassenschaftsverfahren: Abgabe von Erpantrittserklärungen, Prüfung von Inventaren und Abwicklung von Erbeinsetzungen.

  • Außergerichtliche Erbteilungsübereinkommen: Verhandlung fairer Lösungen unter Miterben zur Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren.

Starke Vertretung & Durchsetzung vor Gericht

Lässt sich eine Streitigkeit nicht einvernehmlich lösen, schützt Sie meine fundierte Prozesserfahrung. Ich vertrete Sie konsequent in allen gerichtlichen Auseinandersetzungen:

  • Erb- & Pflichtteilsstreitigkeiten: Gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteils- und Ergänzungsansprüchen sowie Anfechtung von Testamenten.

  • Scheidung & Scheidungsfolgen: Vertretung im streitigen Scheidungsverfahren, Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen (für Ehegatten und Kinder) sowie Obsorge- und Kontaktrechtsregeln.

  • Vermögensaufteilung (Aufteilungsverfahren): Gerichtliche Klärung der Aufteilung von ehelichem Gebrauchsvermögen, Ersparnissen und Immobilien.

Diskretion, Erfahrung und klare Strategie

Ob am Verhandlungstisch beim Notar oder im Gerichtssaal: Sie profitieren von einer klaren juristischen Strategie, menschlichem Verständnis und der notwendigen Durchsetzungskraft, um Ihre Ansprüche zügig und rechtssicher durchzusetzen.